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Das Verfalldatum ist eine Vorschrift des neuesten Lebensmittelgesetzes in der Schweiz, aber überflüssig. Wird Honig trocken und eher kühl aufbewahrt, ist er sozusagen unbegrenzt haltbar, was archäologische Ausgrabungen bewiesen haben. Keine Angaben sind dagegen verlangt, wenn ein Honig pasteurisiert, homogenisiert oder gar mikrofiltriert ist. Dagegen ist es uns ausdrücklich verboten, auf unserer Etikette darauf hinzuweisen, dass solche Manipulationen der Honigschädigung für uns nicht in Frage kommen! Je weniger mit dem Honig gemacht wird, desto unversehrter bleibt seine Qualität.
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